KFZ Sachverständigenbüro Sascha Lübbe
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Wertminderung

Wurde ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt, hat der Halter Anspruch darauf, dass sein Fahrzeug wieder vollständig instandgesetzt wird. Da es sich auch nach der Reparatur um ein Unfallfahrzeug handelt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Deshalb erkennt die Rechtsprechung diese unfallbedingte (merkantile) Wertminderung als Schaden an.

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